Optiker: Werbung für kostenlose Zweitbrille nicht erlaubt
Die Werbung eines Optikers für eine kostenlose Zweitbrille ist unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof, nachdem die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen ein schwäbisches Optikerunternehmen geklagt hatte (Az.: I ZR 26/14).
Kostenlose Brille als Geschenk?
Dem Urteil zufolge verstoße eine entsprechende Werbung gegen das Verbot von Zuwendungen im Heilmittelwerbegesetz. Eine kostenlose Zweitbrille würden Käufer als Geschenk auffassen. Zudem war die Zweitbrille in der Werbung des Optikers als Blickfang hervorgehoben.
Das BGH sieht die Gefahr, dass Käufer sich aufgrund dieser Werbung für eine kostenlose Zweitbrille nicht ausschließlich an gesundheitlichen Belangen orientieren und andere Beweggründe zu einem Kauf führen.